- Finanzielle Absicherung vom ersten Tag an
- Weltweiter Schutz ohne regionale Einschränkungen
- Für jeden Bedarf die richtige Lösung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Finanziell abgesichert vom ersten Tag an mit den Berufsunfähigkeitsversicherungen der R+V
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie vor Eintritt ins Rentenalter berufsunfähig werden. Sie bietet Ihnen finanzielle Sicherheit ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit – und das unabhängig von den gesetzlichen Regelungen. Die R+V-BerufsunfähigkeitsPolice sichert Sie gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ab und Ihre Beiträge werden ausschließlich dafür verwendet. Möchten Sie diese Absicherung mit einer Altersvorsorge oder einem Hinterbliebenenschutz kombinieren, ist die R+V-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die richtige Wahl für Sie.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Individuelle Absicherung mit den Berufsunfähigkeitsversicherungen der R+V
Die Berufsunfähigkeitsversicherungen unseres Partners R+V Lebensversicherung AG werden Ihren individuellen Anforderungen gerecht. Sie bieten Ihnen Schutz vom ersten Tag an, überall auf der Welt und ohne dass Sie im Leistungsfall auf eine niedriger qualifizierte Tätigkeit ausweichen müssen. Im Fall einer Berufsunfähigkeit erhalten Sie monatliche Rentenzahlungen – selbst dann, wenn Sie eine mit Ihrem Beruf vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten. Zudem haben Sie die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeitsoption mit einzuschließen. In diesem Fall erhalten Sie die Leistungen auch bei Arbeitsunfähigkeit (AU) durch Krankheit. Die AU-Option leistet bei Krankschreibung wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten.
Und verändert sich Ihre Lebenssituation beispielsweise durch Heirat oder die Geburt eines Kindes, können Sie – solange keine Berufsunfähigkeit besteht – die Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen. Durch die Einstufung in eine von insgesamt zwölf verschiedenen Berufsgruppen ergeben sich für viele Versicherungsinteressierte günstige Beiträge.
Verständlich erklärt: Berufsunfähigkeitsversicherung
Quelle: R+V Lebensversicherung AG (Stand Juni 2019)
Im Leistungsfall Unterstützung durch einen R+V-Spezialisten
Wenn es bei Ihnen zu einer Berufsunfähigkeit kommt, sollten Sie uns umgehend informieren. Spätestens nach 48 Stunden meldet sich ein R+V-Spezialist zu Ihrer Unterstützung bei Ihnen. Er ist für die gesamte Dauer der Prüfung Ihr persönlicher Ansprechpartner und hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Prüfung der Berufsunfähigkeit.
R+V-BerufsunfähigkeitsPolice: Inflationsschutz auf Wunsch inklusive
Die R+V-BerufsunfähigkeitsPolice sichert Sie gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ab. Sollten Sie berufsunfähig werden, zahlt Ihnen die R+V die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Zusätzlich können Sie eine dynamische Beitragsanpassung und/oder eine garantierte Rentensteigerung einschließen. Mit dieser Dynamik gleichen Sie durch regelmäßige Beitragssteigerungen die Inflation aus. Gleichzeitig erhöht sich dadurch auch Ihre Berufsunfähigkeitsrente. Diese Anpassung endet, wenn der Fall einer Berufsunfähigkeit eintritt. Mit der garantierten Rentensteigerung erhöht sich die Berufsunfähigkeitsrente auch im Leistungsfall jährlich.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
R+V-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Risikoabsicherung und Vorsorge miteinander verbinden
Die R+V-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung schließen Sie in Verbindung mit einer Renten- oder Risikolebensversicherung ab. Die Versicherungsdauer und die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente können Sie dabei ganz individuell entsprechend Ihrer persönlichen Situation vereinbaren. Um im Falle einer Berufsunfähigkeit Ihre Einkommensverluste auszugleichen, können Sie eine laufende Rentenzahlung mitversichern. Diese erhalten Sie im Falle der Berufsunfähigkeit bis maximal zum Ablauf der Versicherungsdauer. Zusätzlich übernimmt die Berufsunfähigkeitsversicherung dann Ihre Beitragszahlungen für die Renten- oder Risikolebensversicherung.
Berufsunfähigkeits-Airbag mit Leistungsdynamik (BUZ-Airbag)
Sie haben eine Renten- oder Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und Dynamik kombiniert? Dann empfehlen wir Ihnen, zusätzlich den BUZ-Airbag zu vereinbaren. Denn sollten Sie als Berufstätiger berufsunfähig werden, übernimmt R+V die Beitragszahlung des kompletten Vertrages und erhöht die Beiträge der Hauptversicherung jährlich entsprechend des im Airbag vereinbarten Dynamiksatzes. Die jährlichen Steigerungen können Sie zwischen 1 und 10 Prozent in 1-Prozent-Stufen wählen. Die Dynamisierung wirkt der Inflation entgegen und sorgt so dafür, dass Sie auch im Rentenalter gut versorgt sind bzw. Ihre Hinterbliebenenabsicherung inflationsgeschützt ist.
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Sie erhalten die monatlichen Rentenzahlungen für die Dauer Ihrer Berufsunfähigkeit – längstens bis zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer.
Ja, die Berufsunfähigkeitsversicherung umfasst einen weltweiten Schutz und gilt auch bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt.
Von einem Berufswechsel bleibt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung unberührt. Allerdings sollten Sie bei einer Erhöhung Ihres Jahreseinkommens über eine mögliche Anpassung der Berufsunfähigkeitsrente nachdenken.
Durch die erwirtschafteten Überschüsse können Sie Ihre Beiträge reduzieren oder die Überschüsse verzinslich ansammeln. Bei Ablauf der Versicherungsdauer oder im Todesfall werden sie dann steuerfrei ausgezahlt.
Der R+V-Experte ist für die gesamte Dauer der Prüfung der Berufsunfähigkeit Ihr persönlicher Ansprechpartner und hilft Ihnen bei allen Fragen rund um diese Prüfung, zum Beispiel
- welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um Leistungen zu erhalten,
- wie und wann die R+V Versicherung die Leistungen prüft,
- welche Unterlagen Sie einreichen müssen oder
- wie Sie die berufliche Tätigkeit beschreiben können.
Beamte können ihren Versicherungsschutz ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen – zum Beispiel, wenn sie in die nächsthöhere Besoldungsgruppe aufsteigen, oder wenn sie aus dem Beamtenverhältnis in ein sozialversicherungsrechtliches Anstellungsverhältnis wechseln. Das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst darf dabei nicht medizinisch veranlasst sein.