| Zukunftsvorsorge für Selbstständige |
Basisrente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die in der Ansparzeit einen Sonderausgabenabzug möglich macht. Alle Leistungen werden bei Rentenbeginn mit dem jeweiligen Steuersatz besteuert. Für Arbeitnehmer sollte die Basisrente mit laufender Beitragszahlung eingerichtet werden. Attraktiv für Ihre Mitarbeiter! Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, Teile seines Lohnes oder Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Entscheiden Sie sich also jetzt für eine betriebliche Altersvorsorge und stärken Sie so die Bindung der Mitarbeiter an Ihr Unternehmen! Bei der betrieblichen Altersvorsorge stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl: 1. Direktversicherung Die Direktversicherung ist verwaltungsarm und unkompliziert zu handhaben. Der Arbeitgeber schließt für den jeweiligen Arbeitnehmer eine Renten- oder Lebensversicherung ab, die im Erlebensfall an den Mitarbeiter und im vorzeitigen Todesfall an dessen Hinterbliebene ausgezahlt wird. Einschluss von Zusatzversicherungen z.B. Berufsunfähigkeits-Rente und/oder Unfall-Zusatzversicherung sind möglich. Arbeitgeber-Beiträge sind als Betriebsausgaben für den Arbeitgeber steuerlich abzugsfähig. Eine private Weiterführung durch den Arbeitnehmer nach Ausscheiden ist möglich. 2. Pensionskasse* Die Pensionskasse wird als eine unabhängige Versorgungseinrichtung vom Betrieb geführt. Die Vorsorge-Leistungen werden in Form von lebenslangen Renten an die versicherten Personen erbracht. Zwischen dem Arbeitgeber und der Pensionskasse wird ein Rahmenvertrag geschlossen, der die Bedingungen für die Pensionsversicherungen der einzelnen Arbeitnehmer regelt. Versicherte Personen sind die Arbeitnehmer, Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber: durch ihn werden die Beiträge an die Pensionskasse überwiesen. Die Leistungen der Pensionskasse werden grundsätzlich als Rentenleistung erbracht. Es ist aber zulässig, vor Rentenbeginn zu bestimmen, ob eine Rentenzahlung oder eine Kapitalzahlung erfolgen soll. Diese Option muss spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn ausgeübt werden. 3. Pensionsfonds* Der Pensionsfonds ist eine vom Betrieb unabhängige, selbstständige Versorgungseinrichtung. Die Altersvorsorgeleistungen werden für die Arbeitnehmer eines oder mehrerer Arbeitgeber durch Pensionspläne geregelt. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber an die Versorgungseinrichtung überwiesen. Versorgungsberechtigte Arbeitnehmer haben gegenüber der Versorgungseinrichtung einen eigenen Anspruch auf lebenslange Altersrente. Der Arbeitgeber haftet für die Erfüllung der zugesagten Leistungen gegenüber den Arbeitnehmern. Der Pensionsfonds unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht * bei allen drei Varianten haben die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Übertragung bei Arbeitgeber-Wechsel (= Portabilität). 4. Pensionszusage Dem Arbeitnehmer werden unmittelbar Ansprüche gegen das Unternehmen als Träger der Altersversorgung eingeräumt. Die Versorgung kann auch auf bestimmte Arbeitnehmergruppen (z.B. leitende Angestellte) beschränkt werden. Die Pensionszusage muss nicht auf Rentenzahlungen aufbauen, sie kann auch Kapitalleistungen vorsehen. Dem Arbeitgeber obliegt die Finanzierung der Versorgungsleistungen, die in der Regel während der Anwartschaftszeit über Pensionsrückstellungen erfolgt. Bei der Anlage von Deckungsmitteln gibt es keine Beschränkungen. Die Mittel können also im Betrieb investiert werden, zum Abschluss einer Rückdeckungsversicherung zur Leistungserfüllung verwendet werden oder in Fonds angelegt werden. 5. Unterstützungskasse Eine Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung und wird von einem oder mehreren Unternehmen (Trägerunternehmen) getragen. Den Zugehörigen der Trägerunternehmen gewährt die Unterstützungskasse je nach Leistungsplan einmalige und/oder laufende Leistungen. Es besteht ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber seinerseits hat einen Rechtsanspruch gegen die Unterstützungskasse auf Erbringung der Versorgungsleistung Die Finanzierung der Versorgungsleistungen erfolgt durch Zuwendungen des Trägerunternehmens. Die Unterstützungskasse ist in der Anlage ihres Kassenvermögens frei.
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