| Betriebliche Altersvorsorge |
Als Arbeitnehmer haben Sie seit 2002 gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung: Sie können bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei einzahlen und erhalten dafür eine wertgleiche Altersversorgung. Ihre Vorteile: |


