| Freistellungsauftrag |
Mit Hilfe des Freistellungsbetrages (gegenüber dem Institut bei dem Sie Kapitaleinkünfte erzielen) können Sie eine Steuer-Vorauszahlung für Ihre Zinseinkünfte beim Finanzamt bis zur Höhe des Freibetrages vermeiden. Liegt einem Bankinstitut ein Freistellungsauftrag vor, so wird bis zu der von Ihnen festgelegten Obergrenze von einem Steuervorabzug abgesehen. Das betrifft dann sowohl die 30-prozentige Zinsabschlagssteuer (ZAST) als auch die 20-prozentige Kapitalertragssteuer (KEST). Der Freistellungsbetrag setzt sich zusammen aus:
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