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Wohnungsbauprämie
Prämie nicht verschenken!
Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) belohnt der Staat Einzahlungen auf einen Bausparvertrag - vorausgesetzt bestimmte Einkommensgrenzen werden nicht überschritten.
Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben Bausparer bis zu einem zu versteuernden Einkommen von jährlich 25.600 Euro bei Alleinstehenden und 51.200 Euro bei Verheirateten (oder höherem Bruttoeinkommen - abhängig von den jeweiligen persönlichen Freibeträgen).
Förderhöchstbeträge
Der Staat zahlt für die jährlichen Sparbeiträge bis maximal 512 Euro (Alleinstehende) und 1.024 Euro (Verheiratete) 8,8 Prozent Wohnbauprämie. Die maximale Wohnungsbauprämie beträgt demnach für Alleinstehende 45,06 Euro sowie für Verheiratete 90,11 Euro.
Prämienberechtigt ist man bereits mit 16 Jahren. Prämienberechtigte Bausparer, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind, können nach 7 Jahren über ihr Bausparguthaben inklusive Förderung auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung verfügen. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Seite.
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